Hüttenordnung
Anmeldung
- Jeder Hüttenbesucher hält die gesetzlichen Meldevorschriften ein.
- Liegt ein Hüttenbuch auf, so soll jeder Besucher zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster das Ziel seiner Bergtour sowie seine Handynummer angeben.
Anspruch auf Schlafplätze
Der Schlafplatz wird den Besuchern in der Reihenfolge (nach Anspruchsberechtigung) ihrer Ankunft zugewiesen, ausgenommen verbindliche Vorausbestellungen.
Anspruchberechtigt sind:
Mitglieder der Naturfreunde Österreich und Gleichgestellte, alle übrigen Besucher.
Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz haben:
Kranke oder Verletzte, deren Abtransport am gleichen Tag nicht mehr möglich ist und Rettungsmannschaften bei Rettungsaktionen.
Verhalten in der Hütte
- Jeder Besucher verhält sich in der Hütte und in ihrem Umkreis so rücksichtsvoll, dass er andere Personen nicht stört (kein Lärm, keine Verschmutzung der Umwelt). Eigenen Abfall nimmt jeder Besucher wieder mit.
- Die festgesetzte Nachtruhe (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) wird eingehalten.
- Der Hüttenwirt kann die Verwendung eines Hüttenschlafsackes verpflichtend vorschreiben.
- Auf allen Naturfreunde Hütten und Häusern gilt ein generelles Rauchverbot.
- In den Schlafräumen wird nicht gekocht.
- Schlafräume und deren Zugangsbereiche werden nur mit Hausschuhen betreten.
- Das Hantieren mit offenem Licht (Kerzen, etc.) ist nicht gestattet.
- Jeder Hüttengast macht sich in eigenem Interesse mit den Fluchtwegen vertraut.
- Das Mitnehmen von Hunden und anderen Tieren in Schlaf-und Küchenräume ist nicht gestattet.
- Für jede vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung haftet der Verursacher.
Tarife
- Die Hüttentarife werden von der hüttenbesitzenden Ortsgruppe oder Landesorganisation festgesetzt.
- Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.
Nächtigungstarife
- Naturfreundemitglieder und Gleichgestellte bezahlen den vergünstigten Mitgliedertarif. Nichtmitglieder entrichten einen höheren Preis.
- Die Nächtigungstarife sind gegen Aushändigung einer Quittung zu entrichten.
- Kostenlos ist die Benützung der Gruppenlager für: Im Dienst befindliche Bergführer, sowie Instruktoren und ausgebildete Jugend-betreuer im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit, weiters Rettungsmannschaften bei der Ausübung von Rettungsaktionen.
- Heizgebühren entrichten alle Hüttenbesucher in gleicher Höhe. Für die Beheizung des Gastraums bewirtschafteter Hütten wird nichts verrechnet.
- Anspruch auf Vergünstigungen (Mitgliedertarif) haben Naturfreundemitglieder und diesen Gleichgestellte, die sich mit einem gültigen Mitglieds-und Lichtbildausweis legitimieren können.
Gleichgestellte sind Mitglieder folgender Vereine und Verbände gemäß dem Gegenrechtsabkommen:
Österreichischer Alpenverein
Deutscher Alpenverein
Österreichischer Touristenklub
Österreichische Bergsteigervereinigung
Österreichischer Alpenklub
Alpine Gesellschaft „Die Haller“
Alpine Gesellschaft „Die Preintaler“
Alpine Gesellschaft „Krummholz“
sowie Mitglieder der Internationalen Naturfreundeorganisationen.
Weiters
Bergsteigerverbände von Bosnien, Herzegowina, Kroatien, Slowenien
Slowakischer Bergsteigerverband
Slowakischer und Tschechischer Touristenklub
Verpflegung
Auf Naturfreundehütten ist für Mitglieder in Absprache mit dem Hüttenwirt der Verzehr von mitgebrachten Speisen in angemessener Zeit gestattet. Ausgenommen sind Gasthäuser mit öffentlicher Zufahrt. In Hütten mit einem Selbstversorgerraum sind mitgebrachte Speisen ausschließlich in diesem zu verzehren.
Beschwerden
- Die Aufsicht über die Einhaltung der Hüttenordnung obliegt dem Hüttenbewirtschafter und dessen Beauftragten. Bei groben Verstößen gegen die Hüttenordnung kann er vom Hausrecht Gebrauch machen.
- Anregungen und Beschwerden sind schriftlich an die hüttenbesitzende Ortsgruppe, Landes-oder Bundesorganisation zu richten.
- Sonstige örtliche Bestimmungen sind zu beachten
