Hüttenordnung

1. Anmeldung

Jeder Hüttengast hält die gesetzlichen Meldevorschriften ein. Liegt ein Hüttenbuch auf, trägt jeder Gast seine Handynummer und das Ziel seiner Bergtour ein; diese Informationen dienen der leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster.

2. Anspruch auf Schlafplätze

Die Schlafplätze werden den Hüttengästen in der Reihenfolge (nach Anspruchsberechtigung) ihrer Ankunft zugewiesen, ausgenommen verbindliche Vorausbestellungen.

Anspruchsberechtigt sind
Mitglieder der Naturfreunde Österreich und Gleichgestellte (sie werden vorrangig behandelt) sowie alle übrigen Gäste.

Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz haben
Kranke und Verletzte, deren Abtransport oder Abstieg am selben Tag nicht mehr möglich ist, sowie Rettungsmannschaften bei Rettungsaktionen.

3. Anzahlung und Stornogebühr bei Buchungen

Es steht den Hüttenwirtsleuten frei, bei Buchungen von Schlafplätzen eine Anzahlung einzuheben und im Fall einer Stornierung oder eines Nichtantritts eine angemessene Stornogebühr geltend zu machen.

4. Verhalten in der Hütte

Jeder Gast verhält sich in der Hütte und in ihrem Umkreis so rücksichtsvoll, dass er andere Personen nicht stört (kein Lärm, keine Verschmutzung der Umwelt). Nach dem Hüttenaufenthalt nimmt jeder Gast seine Abfälle mit. Die von 22 bis 6 Uhr festgesetzte Nachtruhe wird von allen Gästen eingehalten. Die Hüttenwirtsleute können die Verwendung eines Hüttenschlafsacks verpflichtend vorschreiben. In allen Naturfreunde-Hütten und -Häusern gilt ein generelles Rauchverbot. In den Schlafräumen darf nicht gekocht werden. Schlafräume und deren Zugangsbereiche werden nur mit Hausschuhen betreten. Das Hantieren mit offenem Licht (Kerzen etc.) ist nicht gestattet. Jeder Hüttengast macht sich in seinem eigenen Interesse mit den Fluchtwegen vertraut

Mitnahme von Haustieren
– Das Mitnehmen von Haustieren in Schlafräumen ist nur gestattet, wenn gewährleistet ist, dass die Besitzer*innen und ihre Tiere in einer getrennten Räumlichkeit untergebracht werden können. In diesem Fall kann eine Reinigungspauschale anfallen.
– Das Unterbringen von Haustieren muss in jedem Fall vorab mit den Wirtsleuten oder den Hüttenverantwortlichen abgeklärt werden.
– Der Aufenthalt von Haustieren in Küchenräumen ist nicht gestattet.

Für jede vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung haftet die/der Verursacher*in.

Mitgebrachte Speisen
In Naturfreunde-Hütten ist für Naturfreunde-Mitglieder in Absprache mit den Hüttenwirtsleuten der Verzehr von mitgebrachten Speisen in angemessener Zeit gestattet. Ausgenommen sind Gasthäuser mit öffentlicher Zufahrt. In Hütten mit einem Selbstversorgerraum sind mitgebrachte Speisen ausschließlich in diesem zu verzehren.

5. Erste-Hilfe-Material

In jeder Naturfreunde-Hütte sind Erste-Hilfe-Materialien bereitzustellen.

6. Tarife

Die Hüttentarife werden von der hüttenbesitzenden Naturfreunde-Ortsgruppe oder Naturfreunde-Landesorganisation festgesetzt.
Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.

Nächtigungstarife
Naturfreunde-Mitglieder und Gleichgestellte, die sich mit einem gültigen analogen oder digitalen Mitglieds- und Lichtbildausweis legitimieren können, bezahlen den vergünstigten Mitgliedertarif. Nichtmitglieder entrichten einen höheren Preis. Gleichgestellte sind gemäß dem österreichischen Gegenrechtsabkommen.

Mitglieder folgender Vereine & Verbände:
Österreichischer Alpenverein
Deutscher Alpenverein
Österreichischer Touristenklub
Österreichische Bergsteigervereinigung
Österreichischer Alpenklub
Alpine Gesellschaft „Die Haller“Alpine Gesellschaft Preintaler
Alpine Gesellschaft Krummholz
Akademischer Alpenklub Innsbruck

Weitere Gleichgestellte sind Mitglieder folgender Vereine & Verbände:
internationale Naturfreunde-Organisationen Bergsteigerverbände von Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Slowenien
Slowakischer Bergsteigerverband
Slowakischer und Tschechischer Touristenklub

Kostenlos ist die Benützung der Gruppenlager für im Dienst befindliche Bergführer*innen, Instruktorinnen und Instruktoren, ausgebildete Jugendbetreuer*innen im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit sowie Rettungsmannschaften bei der Ausübung von Rettungsaktionen.

7. Beschwerden

Die Aufsicht über die Einhaltung der Hüttenordnung obliegt der/dem Hüttenbewirtschafter*in und ihren/seinen Beauftragten. Bei groben Verstößen gegen die Hüttenordnung kann die/der Hüttenbewirtschafter*in vom Hausrecht Gebrauch machen. Anregungen und Beschwerden sind schriftlich an die hütten-besitzende Naturfreunde-Ortsgruppe oder Naturfreunde-Landesorganisation oder Naturfreunde-Bundesorganisation zu richten. Sonstige örtliche Bestimmungen sind zu beachten.